Nochmals zur Verjährung von Regressansprüchen
Bt PRAX Spezial, Köln · 2011 · Heft 6 · S. 135 bis 136
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Nach altem Recht wäre die Verjährung frühestens zehn Jahre nach der ersten Zahlung am XX eingetreten. Wenn die Verjährung des Regressanspruchs der Staatskasse bei Anwendung des vor dem 01.01.2010 geltenden Rechts später vollendet wird als bei der Anwendung des ab dem 01.01.2010 geltenden Rechts, ist nicht gem. Art. 229 § 23 Abs. 1 Satz 2 EGBGB das vor dem 01.01.2010 geltende Recht anzuwenden, sondern gem. Art. 229 § 23 Abs. 1 Satz 1 EGBGB das ab dem 01.10.2010 geltende Recht. Gem. Art. 229 § 23 Abs. 2 Satz 1 EGBGB beginnt die Verjährungsfrist frühestens am 01.01.2010, sodass die Verjährung bei der Anwendung neue…