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Berücksichtigung „angebrochener Stufenlaufzeiten nach Höhergruppierung - vorübergehende Entgeltnachteile nach Höhergruppierung -ZwischenfeststellungsklageTarifvertrag Versorgungsb…

Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2011 · Heft 6 · S. 365 bis 368

Dokument
126198
CareLit-ID
Jahr
2011
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Zeitschrift für Tarifrecht, München
Autor:innen
Ausgabe
Heft 6 / 2011
Jahrgang 25
Seiten
365 bis 368
Erschienen: 2011-06-01 00:00:00
ISSN
1439-5908
DOI

Zusammenfassung

Überschneiden sich eine Eingruppierungsfeststellungsklage und ein bezifferter Leistungsantrag teilweise, fehlt das Feststellungsinteresse nach § 256 Abs. 1 ZPO, wenn der Arbeitnehmer nicht vorträgt, welches über die mit der Leistungs-klage verfolgten Zahlungen hinausgehende Interesse für den Zeitraum der Überschneidung an der begehrten Fest-stellung besteht. Für den Zeitraum der Überschneidung ist die Feststellungsklage jedoch als Zwischenfeststellungs-klage nach § 256 Abs. 2 ZPO zulässig, soweit die Leistungsklage das festzustellende Rechtsverhältnis nicht erschöpfend klärt. Dies ist bei einer auf Zahlung der V…

Schlagworte

ARBEITNEHMER TVÖD ZEIT RECHT ARBEITGEBER TÄTIGKEIT ARBEITSVERHÄLTNIS HÄRTE RECHTSPRECHUNG VERSTÄNDNIS ARBEITSLEISTUNG GEWALT HÖHE HAND ARBEITSPLATZ ES