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Berücksichtigung „angebrochener Stufenlaufzeiten nach Höhergruppierung - vorübergehende Entgeltnachteile nach Höhergruppierung -ZwischenfeststellungsklageTarifvertrag Versorgungsb…

Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2011 · Heft 6 · S. 365 bis 368

Dokument
126198
CareLit-ID
Jahr
2011
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Zeitschrift für Tarifrecht, München
Autor:innen
Ausgabe
Heft 6 / 2011
Jahrgang 25
Seiten
365 bis 368
Erschienen: 2011-06-01 00:00:00
ISSN
1439-5908
DOI

Zusammenfassung

Überschneiden sich eine Eingruppierungsfeststellungsklage und ein bezifferter Leistungsantrag teilweise, fehlt das Feststellungsinteresse nach § 256 Abs. 1 ZPO, wenn der Arbeitnehmer nicht vorträgt, welches über die mit der Leistungs-klage verfolgten Zahlungen hinausgehende Interesse für den Zeitraum der Überschneidung an der begehrten Fest-stellung besteht. Für den Zeitraum der Überschneidung ist die Feststellungsklage jedoch als Zwischenfeststellungs-klage nach § 256 Abs. 2 ZPO zulässig, soweit die Leistungsklage das festzustellende Rechtsverhältnis nicht erschöpfend klärt. Dies ist bei einer auf Zahlung der V…

Schlagworte

ARBEITNEHMER TVÖD ZEIT RECHT ARBEITGEBER TÄTIGKEIT Zeitschrift für Tarifrecht München