Berücksichtigung „angebrochener Stufenlaufzeiten nach Höhergruppierung - vorübergehende Entgeltnachteile nach Höhergruppierung -ZwischenfeststellungsklageTarifvertrag Versorgungsb…
Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2011 · Heft 6 · S. 365 bis 368
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Überschneiden sich eine Eingruppierungsfeststellungsklage und ein bezifferter Leistungsantrag teilweise, fehlt das Feststellungsinteresse nach § 256 Abs. 1 ZPO, wenn der Arbeitnehmer nicht vorträgt, welches über die mit der Leistungs-klage verfolgten Zahlungen hinausgehende Interesse für den Zeitraum der Überschneidung an der begehrten Fest-stellung besteht. Für den Zeitraum der Überschneidung ist die Feststellungsklage jedoch als Zwischenfeststellungs-klage nach § 256 Abs. 2 ZPO zulässig, soweit die Leistungsklage das festzustellende Rechtsverhältnis nicht erschöpfend klärt. Dies ist bei einer auf Zahlung der V…