CareLit Fachartikel

Altersteilzeit im Blockmodell - Leistungsentgelt während der Arbeitsphase in der Übergangszeit nach §16 LeistungsTV-Bund - Fälligkeit des Leistungsentgelts in der Freistellungspha…

Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2011 · Heft 6 · S. 373 bis 374

Dokument
126201
CareLit-ID
Jahr
2011
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Zeitschrift für Tarifrecht, München
Autor:innen
Ausgabe
Heft 6 / 2011
Jahrgang 25
Seiten
373 bis 374
Erschienen: 2011-06-01 00:00:00
ISSN
1439-5908
DOI

Zusammenfassung

Monatlich zu zahlende Bezüge, die der Altersteilzeitarbeitnehmer in der Arbeitsphase des Blockmodells angespart hat, werden zeitversetzt in dem Monat der Freistellungsphase fällig. Das bedeutet, dass das in dem ersten Monat der Arbeitsphase angesparte Entgelt in dem ersten Monat der Freistellungsphase zu zahlen ist. Die in den folgenden Monaten angesparten Entgelte werden jeweils in einer weiteren Folge fällig, sodass die Ordnungszahl des Monats der Arbeitsphase der Ordnungszahl des Monats der Freistellungsphase entspricht.

Schlagworte

TVÖD ARBEITNEHMER ARBEITSZEIT VORSCHRIFTEN URTEIL PERSONALRAT ARBEITSVERHÄLTNIS HÖHE RECHTSPRECHUNG ZEIT ARBEITSLEISTUNG Zeitschrift für Tarifrecht München