CareLit Fachartikel
Abgeltung von Reisezeiten im Außendienst der Wasserund Schifffahrtsverwaltung bei fester Arbeitszeit
Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2011 · Heft 6 · S. 375 bis 377
Dokument
126202
CareLit-ID
Jahr
2011
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Vorschrift des §47 Nr. 10 Abs. 5 TVöD-BT-V behandelt Beschäftigte mit fester Arbeitszeit und Beschäftigte, die ihre Arbeitsleistung gem. einer Gleitzeitvereinbarung erbringen, unterschiedlich. Während nicht anrechenbare Reisezeiten bei fester Arbeitszeit zu 50 v. H. als Freizeitausgleich gewährt werden, werden diese Zeiten bei gleitender Arbeitszeit im Rahmen der jeweils geltenden Vorschriften als Arbeitszeit angerechnet.
Schlagworte
ARBEITSZEIT
TVÖD
RECHT
ARBEITGEBER
VORSCHRIFTEN
ZEIT
ARBEITSVERHÄLTNIS
ARBEITSLEISTUNG
SCHREIBEN
ES
RECHTSPRECHUNG
TRAGEN
SCHADENSERSATZ
Zeitschrift für Tarifrecht
München