CareLit Fachartikel

Abgeltung von Reisezeiten im Außendienst der Wasserund Schifffahrtsverwaltung bei fester Arbeitszeit

Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2011 · Heft 6 · S. 375 bis 377

Dokument
126202
CareLit-ID
Jahr
2011
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Zeitschrift für Tarifrecht, München
Autor:innen
Ausgabe
Heft 6 / 2011
Jahrgang 25
Seiten
375 bis 377
Erschienen: 2011-06-01 00:00:00
ISSN
1439-5908
DOI

Zusammenfassung

Die Vorschrift des §47 Nr. 10 Abs. 5 TVöD-BT-V behandelt Beschäftigte mit fester Arbeitszeit und Beschäftigte, die ihre Arbeitsleistung gem. einer Gleitzeitvereinbarung erbringen, unterschiedlich. Während nicht anrechenbare Reisezeiten bei fester Arbeitszeit zu 50 v. H. als Freizeitausgleich gewährt werden, werden diese Zeiten bei gleitender Arbeitszeit im Rahmen der jeweils geltenden Vorschriften als Arbeitszeit angerechnet.

Schlagworte

ARBEITSZEIT TVÖD RECHT ARBEITGEBER VORSCHRIFTEN ZEIT ARBEITSVERHÄLTNIS ARBEITSLEISTUNG SCHREIBEN ES RECHTSPRECHUNG TRAGEN SCHADENSERSATZ Zeitschrift für Tarifrecht München