Kinder mit beschränkter Haftung?
Stölting, C.; Greiser, J.; · ZFSH/SGB, Starnberg · 2011 · Heft 6 · S. 309 bis 322
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Nach § 1629a BGB ist die Haftung des Minderjährigen für Verbindlichkeiten, die die Eltern im Rahmen ihrer gesetzlichen Vertretungsmacht durch Rechtsgeschäft oder eine sonstige Handlung mit Wirkung für das Kind begründet haben, auf den Bestand des bei Eintritt der Volljährigkeit vorhandenen Vermögens des Kindes begrenzt. Ob dies auch für öffentlich-rechtlich begründete Ansprüche gegen den Minderjährigen gilt, ist bislang ungeklärt. Praxisrelevant ist dies vor allem für die Rückforderung von Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II. Der folgende Beitrag zeigt auf, welche Gründe für und geg…