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Das Ende der Rundungsvorschrift-ist §41 Abs. 2 SGB II an A2LL angepasst worden?

Schnitzler, J.; · ZFSH/SGB, Starnberg · 2011 · Heft 6 · S. 335

Dokument
126206
CareLit-ID
Jahr
2011
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
ZFSH/SGB, Starnberg
Autor:innen
Schnitzler, J.;
Ausgabe
Heft 6 / 2011
Jahrgang 50
Seiten
335
Erschienen: 2011-06-01 00:00:00
ISSN
1434-5668
DOI

Zusammenfassung

Wer sie kannte, wird ihr keine Träne nachweinen: Die Rundungsvorschrift des §41 Abs. 2 SGB II sorgte in der Praxis für erhebliche Schwierigkeiten. Die Begründung, mit der sie nun abgeschafft wurde, ist allerdings recht kurios: Ist die Rundungsvorschrift tatsächlich - wie in der Gesetzesbegründung angegeben - gestrichen worden, weil sie umstritten war? Oder in Wirklichkeit einfach deshalb, weil A2LL - das Computerprogramm der meisten Leistungsträger nach dem SGB II - sie nicht ausführen kann?

Schlagworte

URTEIL WIRKUNG NORM RECHT PILZ BREMEN PRAXIS LEISTUNG ZINK ZFSH/SGB Starnberg