CareLit Fachartikel
Anerkennung eines Gesundheitsschadens (hier: Epilepsie bei West-Syndrom) als Folge von Mehrfachimpfungen; Kausalität; mehrfache Anträge nach §109 SCG
ZFSH/SGB, Starnberg · 2011 · Heft 6 · S. 348 bis 354
Dokument
126210
CareLit-ID
Jahr
2011
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Im Juni 1996 beantragten die Eltern des Klägers wegen der Auswirkungen einer Epilepsie bei West-Syndrom die Gewährung von Beschädigtenversorgung nach den damaligen §§51 bis 54 Bundesseuchengesetz (BSeuchG). Das Anfallsleiden sei Folge der Schutzimpfungen. Es habe nach der ersten Impfung begonnen. Der Kläger sei unleidlich gewesen. Nach der dritten Schutzimpfung — drei Stunden nach Gabe des Medikamentes am 3. 6. 1996 - seien epileptische Anfälle, später ärztlich als Zeichen des West-Syndroms bestätigt, aufgetreten.
Schlagworte
IMPFUNG
URTEIL
GUTACHTEN
ENTWICKLUNG
EPILEPSIE
ELTERN
KAUSALITÄT
DIPHTHERIE
TETANUS
ES
ANFÄLLE
SCHWANGERSCHAFT
RECHTSPRECHUNG
BEURTEILUNG
HYPOGLYKÄMIE
WAHRSCHEINLICHKEIT