CareLit Fachartikel

Anerkennung eines Gesundheitsschadens (hier: Epilepsie bei West-Syndrom) als Folge von Mehrfachimpfungen; Kausalität; mehrfache Anträge nach §109 SCG

ZFSH/SGB, Starnberg · 2011 · Heft 6 · S. 348 bis 354

Dokument
126210
CareLit-ID
Jahr
2011
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
ZFSH/SGB, Starnberg
Autor:innen
Ausgabe
Heft 6 / 2011
Jahrgang 50
Seiten
348 bis 354
Erschienen: 2011-06-01 00:00:00
ISSN
1434-5668
DOI

Zusammenfassung

Im Juni 1996 beantragten die Eltern des Klägers wegen der Auswirkungen einer Epilepsie bei West-Syndrom die Gewährung von Beschädigtenversorgung nach den damaligen §§51 bis 54 Bundesseuchengesetz (BSeuchG). Das Anfallsleiden sei Folge der Schutzimpfungen. Es habe nach der ersten Impfung begonnen. Der Kläger sei unleidlich gewesen. Nach der dritten Schutzimpfung — drei Stunden nach Gabe des Medikamentes am 3. 6. 1996 - seien epileptische Anfälle, später ärztlich als Zeichen des West-Syndroms bestätigt, aufgetreten.

Schlagworte

IMPFUNG URTEIL GUTACHTEN ENTWICKLUNG EPILEPSIE ELTERN KAUSALITÄT DIPHTHERIE TETANUS ES ANFÄLLE SCHWANGERSCHAFT RECHTSPRECHUNG BEURTEILUNG HYPOGLYKÄMIE WAHRSCHEINLICHKEIT