CareLit Fachartikel
Kosten für Gleitsichtbrille als unabweisbarer, Laufender, nicht nur einmaliger Mehrbedarf
ZFSH/SGB, Starnberg · 2011 · Heft 6 · S. 364 bis 369
Dokument
126213
CareLit-ID
Jahr
2011
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Wird eine Sehhilfe (hier: Gleitsichtbrille) nicht nur bei jedweder beruflichen Tätigkeit oder Bildungsmaßnahme, sondern auch im privaten Lebensbereich benötigt, ist eine Zuständigkeit des Trägers der gesetzlichen Rentenversicherung nach §16 SGB VI i.V.m. §33 Abs.8 Satz 1 Nr.4 SGB IX nicht gegeben.
Schlagworte
BEDARFSPLANUNG
KOSTEN
BUCH
PFLEGEHILFSMITTEL
SOZIALGESETZBUCH
URTEIL
BLINDHEIT
KLASSIFIKATION
RECHTSPRECHUNG
BENZIN
ERNÄHRUNG
SPRITZEN
INSULIN
SEHSCHÄRFE
AUGE
GESUNDHEIT