CareLit Fachartikel
Zu wenig Personal im Pflegeheim rechtfertigt geringere Vergütung
Care konkret, Hannover · 2011 · Heft 6 · S. 6
Dokument
126218
CareLit-ID
Jahr
2011
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Weil ein Pflegeheim weniger Personal vorgehalten hat als in der 1QV benannt, hat es seine Pflichten verletzt. Die deshalb ausgesprochene Kürzung der Pflegevergütung um fast 180 000 Euro durch die Kostenträger ist grundsätzlich sowie hinsichdich der Höhe rechtmäßig, entschied nun das Hessische Lan-dessozialgericht.
Schlagworte
PFLEGEHEIM
SCHIEDSSTELLE
GERICHT
PERSONAL
URTEIL
BETREUUNG
Weniger
Vorgehalten
Benannt
Seine
Pflichten
Verletzt
Deshalb
Ausgesprochene
Kürzung
Pflegevergütung