Vermeintliches Betreutes Wohnen kann ein Heim sein
Care konkret, Hannover · 2011 · Heft 6 · S. 6
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Nach § 1 Abs. 1 Satz 2 HeimG sind Heime im Sinne dieses Gesetzes Einrichtungen, die dem Zweck dienen, ältere Menschen oder pflegebedürftige oder behinderte Volljährige aufzunehmen, ihnen Wohnraum zu überlassen sowie Betreuung und Verpflegung zur Verfügung zu stellen oder vorzuhalten, und die in ihrem Bestand von Wechsel und Zahl der Bewohner unabhängig sind und entgeltlich betrieben werden. „Bereits aus dem Wortlaut dieser Vorschrift folgt, dass es auf den Zweck ankommt, dem die Einrichtung dient, nichtaufden Zweck, den der Träger ausgesprochen oder unausgesprochen mit der Einrichtung verfolgt, wenn dieser nicht…