CareLit Fachartikel
Erlöschen der Mitgliedschaft im Personal rat
Die Personalvertretung, Berlin · 2011 · Heft 7 · S. 258 bis 260
Dokument
126289
CareLit-ID
Jahr
2011
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Mitgliedschaft eines Beamten im Personalrat der Agentur für Arbeit, der Aufgeben nach dem SGB II in der bisherigen ARGE wahrgenommen hat, erlischt mit der zum 01. Januar 2011 wirksam gewordenen gesetzlichen Zuweisung von Tätigkeiten bei der gemeinsamen Einrichtung (jobcenter), die die Aufgaben der ARGE weiterführt.
Schlagworte
PERSONALRAT
EINRICHTUNG
ARBEITSZEIT
ERLASS
PERSONALVERTRETUNG
PERSONAL
ARBEIT
WAHRNEHMUNG
RECHTSPRECHUNG
ES
Die Personalvertretung
Berlin