Verkürzung der regelmäßigenwöchentlichen Arbeitszeit bei gleichgestellten behinderten Menschen
Die Personalvertretung, Berlin · 2011 · Heft 7 · S. 266 bis 268
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Kläger ist Beamter im Dienst der Beklagten. Er ist einem schwerbehinderten Menschen gleichgestellt. Den Antrag des Klägers, seine regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit von 41 auf 40 Stunden zu verkürzen, lehnte die Beklagte ab. Widerspruch und Klage blieben erfolglos. Der Verwaltungsgerichtshof hat die Berufung des Klägers mit der Begründung zurückgewiesen, die Möglichkeit zur Verkürzung der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit nach der Arbeitszeitverordnung bestehe nur für Schwerbehinderte, nicht aber für Behinderte, die ihnen gleichgestellt seien. Mit der zugelassenen Revision verfolgt der Kläger sein Beg…