CareLit Fachartikel

Die gemeinnützige Arbeitnehmerüber-lassune behinderter Menschen und die Reform des AUG

Wendt, S.; · Behindertenrecht, Stuttgart · 2011 · Heft 6 · S. 100 bis 106

Dokument
126294
CareLit-ID
Jahr
2011
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Behindertenrecht, Stuttgart
Autor:innen
Wendt, S.;
Ausgabe
Heft 6 / 2011
Jahrgang 50
Seiten
100 bis 106
Erschienen: 2011-06-01 00:00:00
ISSN
0341-3888
DOI

Zusammenfassung

Durch den Verleih soll das Risiko des behinderten Menschen gesenkt werden, seinen Platz in der Rehabilitationsein-richtung oder dem Integrationsprojekt zu verlieren, wenn eine Vermittlung auf den allgemeinen Arbeitsmarkt scheitert. Der Beschäftigungsgeber auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt soll über einen längeren Zeitraum einen behinderten Menschen erproben können, ohne sich rechtlich binden zu müssen. Ist der Verleiher eine Rehabilitationseinrichtung (z.B. Werk-statt für behinderte Menschen, WfbM), spart sie Mittel für die Beibehaltung eines Arbeitsplatzes, da lediglich eine externe Begleitung des behinderten Me…

Schlagworte

ARBEITNEHMER ARBEITGEBER BEHINDERUNG WERKSTATT BEHINDERTER ARBEITSUNFÄHIGKEIT MENSCHEN ZIELE RISIKO PRAXIS ARBEITSPLATZ ZEIT SPORT ARBEITSVERHÄLTNIS FORSCHUNGSBERICHT PERSONEN