Behördliche Eingriffsrechte bei Mängeln der Medizinprodukteaufbereitung in einer ZSVA
Jäkel, C.; · Hygiene + Medizin, Wiesbaden · 2011 · Heft 6 · S. 237 bis 240
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Berichte über freiwillig oder behördlich angeordnete Schließungen von Zentralen Sterilgutversorgungsabteilungen (ZSVA) werfen die Frage auf, welche Maßnahmen Behörden im Zusammenhang mit dem Betrieb einer ZSVA ergreifen dürfen und was aus derartigen Anordnungen folgt. Betriebe und Einrichtungen, in denen Medizinprodukte aufbereitet werden, unterliegen der behördlichen Überwachung. Neben der Überwachung durch das Gesundheitsamt ist die Überwachung durch die Medizinprodukte-überwachungsbehör-den getreten. Zur Abwehr einer drohenden Gefahr für die öffentliche Gesundheit, Sicherheit oder Ordnung darf die zuständige…