Nur der Zusatznutzen zählt
Beckmann, S.; Selke, G. W.; · G+G, Gesundheit und Gesellschaft, Remagen · 2011 · Heft 6 · S. 16 bis 17
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Anfang dieses Jahres ist das Arzneimit-telmarktneuordnungsgesetz(AMNOG) in Kraft getreten und mit ihm ein neues System der frühen Nutzenbewertung von Arzneimitteln, deren Ergebnis die Basis für den Erstattungsbetrag der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) für das Arzneimittel bildet: Endlich wird die Höhe der Kosten für ein Präparat an seinem Nutzen für die Therapie festgemacht. Erste Verfahren zur Nutzenbewertung sind bereits beim Gemeinsamen Bundesausschuss (GBA) angelaufen. Jetzt starten die Vorbereitungen für die bald stattfindenden Preisverhandlungen zu den bewerteten Präparaten. Inzwischen ist auch die…