Verbot der ärztlichen Beihilfe zum Suizid
Klinkhammer, G.; · Deutsches Ärzteblatt, Köln · 2011 · Heft 6 · S. 1074
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Ärztinnen und Ärzten ist es verboten, Patienten auf deren Verlangen zu töten. Sie dürfen keine Hilfe zur Selbsttötung leisten. Mit dieser Formulierung hat der Deutsche Ärztetag § 16 („Beistand für Sterbende) der (Muster-)Be-rufsordnung neu formuliert. Diese mit großer Mehrheit verabschiedete Neufassung legt erstmals ausdrücklich das über das Strafrecht hinausgehende Verbot einer ärztlichen Beihilfe zu Selbsttötungen fest. In der bislang geltenden Berufsordnung war ein ausdrückliches Verbot der ärztlichen Suizidbegleitung nicht enthalten. Dort hieß es, dass Ärztinnen und Ärzte verpflich-tet seien, auf lebensverlä…