CareLit Fachartikel

Verbot der ärztlichen Beihilfe zum Suizid

Klinkhammer, G.; · Deutsches Ärzteblatt, Köln · 2011 · Heft 6 · S. 1074

Dokument
126344
CareLit-ID
Jahr
2011
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt, Köln
Autor:innen
Klinkhammer, G.;
Ausgabe
Heft 6 / 2011
Jahrgang 108
Seiten
1074
Erschienen: 2011-06-10 00:00:00
ISSN
0176-3695
DOI

Zusammenfassung

Ärztinnen und Ärzten ist es verboten, Patienten auf deren Verlangen zu töten. Sie dürfen keine Hilfe zur Selbsttötung leisten. Mit dieser Formulierung hat der Deutsche Ärztetag § 16 („Beistand für Sterbende) der (Muster-)Be-rufsordnung neu formuliert. Diese mit großer Mehrheit verabschiedete Neufassung legt erstmals ausdrücklich das über das Strafrecht hinausgehende Verbot einer ärztlichen Beihilfe zu Selbsttötungen fest. In der bislang geltenden Berufsordnung war ein ausdrückliches Verbot der ärztlichen Suizidbegleitung nicht enthalten. Dort hieß es, dass Ärztinnen und Ärzte verpflich-tet seien, auf lebensverlä…

Schlagworte

SUIZID VERBOT STERBEBEGLEITUNG BERUFSORDNUNG HILFE STRAFRECHT PATIENTEN ES MENSCHEN PALLIATIVMEDIZIN BERLIN DEUTSCHLAND Deutsches Ärzteblatt Köln