Zur Pflegebedürftigkeit in der gesetzlichen Unfallversicherung und im Sozialen Entschädigungsrecht
Dahm, D.; · Gesundheit und Pflege, Köln · 2011 · Heft 6 · S. 96 bis 97
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Solange Versicherte infolge eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit so hilflos sind, dass sie für die gewöhn-lichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens in erheblichem Umfang der Hilfe bedürfen, wird gemäß § 44 Abs. 1 SGB VTI ein Pflegegeld gezahlt, eine Pflegekraft gestellt oder Heimpflege gewährt. Im Sozialen Entschädigungsrecht ist §35 BVG maßgebend: Wenn der Beschädigte für eine Reihe von häufig und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen zur Sicherung seiner persönlichen Existenz im Ablaufeines jeden Tages fremder Hilfe dauernd bedarf, ist er hilflos im Sinne…