CareLit Fachartikel
Einschränkung Alltagskompetenz/Kostenerstattungsprinzip SGBXl §§45a, 45b
Gesundheit und Pflege, Köln · 2011 · Heft 6 · S. 107 bis 108
Dokument
126384
CareLit-ID
Jahr
2011
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die 1957 geborene Klägerin isc schwerpflegebedürftig und erhält von der beklagten Pflegekasse seit August 2001 Leist-ungen nach der Pflegestufe II. Sie wird zu Hause von ihrem Ehemann sowie Mitarbeitern eines ambulanten Pflegedienstes betreut und gepflegt. Im März 2006 beantragte sie zusätzliche Leistungen wegen eines erheblichen allgemeinen Beaufsich-tigungsund Betreuungsbedarfs nach §45b SGB XI, weil ihre Alltagskompetenz krankheitsbedingt eingeschränkt sei.
Schlagworte
KRANKENKASSE
MDK
PFLEGESTUFE
ENTSCHEIDUNG
KOSTENERSTATTUNG
GEISTIGE BEHINDERUNG
DRUCK
MENSCHEN
DEMENZ
HÖHE
KRANKENPFLEGE
RICHTLINIE
PERSONEN
Gesundheit und Pflege
Köln