Beförderung hilfsbedürftiger Personen/Mietliegewagen
Hoeck, H.-M.; · Gesundheit und Pflege, Köln · 2011 · Heft 6 · S. 110 bis 111
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
LEine Personenbeförderung im Sinne des Personenbeförderungsgesetz liegt dann nicht vor, wenn kranke oder sonstige hilfsbedürftige Personen in einem Krankenkraftwagen befördert werden müssen, die während der Fahrt einer medizinisch-fachlichen Betreuung oder dessen besondere Einrichtungen oder wenn dies zumindest auf Grund ihres Zustandes zu erwarten ist (§ 1 Abs.2 Nr. 2 PbefG). Die Beförderung dieser hilfsbedürftigen Personen ist nur aufgrund einer Genehmigung nach dem Rettungsdienstgesetz zulässig. Eine solche Hilfsbedürftigkeit liegt vor, wenn der Patient zur Beförderung fachgerecht getragen oder gelagert werde…