CareLit Fachartikel

Erstattungsvereinbarungen mit pharmazeutischen Unternehmen

Luthe, E.-W.; · Pharma Recht, Frankfurt · 2011 · Heft 6 · S. 193 bis 208

Dokument
126425
CareLit-ID
Jahr
2011
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Pharma Recht, Frankfurt
Autor:innen
Luthe, E.-W.;
Ausgabe
Heft 6 / 2011
Jahrgang 33
Seiten
193 bis 208
Erschienen: 2011-06-30 00:00:00
ISSN
0172-6617
DOI

Zusammenfassung

Mit der Neuregelung in § 130 b wurde die Möglichkeit freier Preisfestsetzung von Arzneimitteln abgeschafft.1 Die Preise für neue Arzneimittel werden seit dem 1.1.2011 grundsätzlich in einem Verhandlungsverfahren festgesetzt. Der Hersteller hat im Rahmen einer „frühen Nutzenbewertung Nachweise für einen Zusatznutzen vorzulegen; den Nutzennachweis hat der Hersteller zu erbringen (§ 35 a Abs. 1). Die Nutzenbewertung erfolgt sofort nach Markteinführung (§ 35 Abs. 1 S. 3 i.V.m. § 4 Abs. 3 AM-NutzenV) auf der Basis der AM-NutzenV.2 Über den Zusatznutzen entscheidet der Gemeinsame Bundes-ausschuss (§ 35 a Abs. 3); ggf.…

Schlagworte

ARZNEIMITTEL SCHIEDSSTELLE VEREINBARUNG KRANKENVERSICHERUNG KOSTEN WIRKUNG ZWANG ARZNEIMITTELKOSTEN REFLEX ES BERUFSAUSÜBUNG ARZNEIMITTELENTWICKLUNG ZULASSUNG MORBIDITÄT MORTALITÄT LEBENSQUALITÄT