Frühe Nutzenbewertung — Bewertung erster Detailfragen zu Anwendungsbereich, Dossierpflicht und Vergleichstherapie
Schmitz, A.; Schickert, J.; · Pharma Recht, Frankfurt · 2011 · Heft 6 · S. 217 bis 223
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die wesentlichen Regelungen des Arzneimittelmarkt-neuordnungsgesetzes (AMNOG) sind zum 1. Januar 2011 in Kraft getre-ten. Kern des AMNOG sind die frühe Nutzenbewertung nach § 35a SGB V und die nachfolgenden Verhandlungen des Erstat-tungsbetrags nach § 130b SGB V. Inzwischen sind zu diesen gesetzlichen Regelungen weitere Rechtsqucllen hinzugekommen, nämlich die Arzneimittclnutzenbewertungsverord-nung (AM-NutzenV) und das entsprechende 5. Kapitel der Verfahrensordnung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA).2 In Ergänzung hat das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) eine neue V…