Zur Kostenübernahme für eine orthomolekulare Therapie mit vorangehender LabordiagnostikSGBV §§ 27, 31 I, 34 I; SGBIX § 15; AMG § 2
Pharma Recht, Frankfurt · 2011 · Heft 6 · S. 245 bis 250
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Versicherte haben nach § 27 SGB V Anspruch auf Kran-kcnbehandlung, wenn sie notwendig ist, um eine Krankheit zu erkennen, zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern. Die Krankenbehandlung umfasst neben der ärztlichen Behandlung auch die Versorgung des Versicherten mit Arzneimitteln (J 27 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 und Nr. 3 SGB V). Nach § 2 Abs. 2 Satz 1 SGB V erhalten die Versicherten die Leistungen als Sachund Dienstleist-ungen. Abweichendes sehen weder das Neunte Buch des Sozialgesctz-buchs (SGB IX) — im vorliegenden Fall nicht gegeben, weil es sich um keine Leistung zur Teilha…