CareLit Fachartikel
Zwei streiten, einer muss gehen
Krankenpflege Soins Infirmiers, Solothurn · 2011 · Heft 7 · S. 31
Dokument
126534
CareLit-ID
Jahr
2011
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Eine Pflegedirektorin hatte wiederholt eine Meinungsverschiedenheit mit dem Chefarzt ihrer Abteilung. Schliesslich erhielt sie die Kündigung. Nur wegen einem Formfehler wurde ihr eine Entschädigung in der Höhe von drei Monatslöhnen zugesprochen
Schlagworte
KÜNDIGUNG
FRAU
ENTSCHÄDIGUNG
ARBEITGEBER
ARBEITNEHMER
GESETZGEBUNG
HÖHE
ARBEITSVERHÄLTNIS
ZEIT
PERSONEN
VERHALTEN
LEISTUNG
VERTRAUEN
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Solothurn