CareLit Fachartikel
Geringere Vergütung wegen Personalmangels
Rechtsdepesche, Köln · 2011 · Heft 7 · S. 178 bis 180
Dokument
126564
CareLit-ID
Jahr
2011
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Klägerin betreibt seit August 2004 eine stationäre Pflegeinrichtung mit etwa 150 Betten. Für das Pflegeheim besteht ein Versorgungsvertrag i. S. d. § 72 SGB XL Diesbezüglich gibt § 85 Abs. 1 SGB XI vor, dass Art, Höhe und Laufzeit der Pflegesätze zwischen dem Träger des Pflegeheimes und den Leistungsträgern, d.h. den Pflegekassen, den für die Bewohner des Pflegeheimes zuständigen Trägern der Sozialhilfe sowie den Arbeitsgemeinschaften der genannten Träger, zu verein-baren sind (§ 85 Abs. 2 SGB XI).
Schlagworte
NORM
SCHIEDSSTELLE
PERSONAL
ENTSCHEIDUNG
HEIMBEWOHNER
KATALOG
BETTEN
HÖHE
ZEIT
Rechtsdepesche
Köln