CareLit Fachartikel
Schadensersatz wegen unbemerkten Verlassens einer Pflegeeinrichtung
Rechtsdepesche, Köln · 2011 · Heft 7 · S. 189 bis 190
Dokument
126569
CareLit-ID
Jahr
2011
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Beklagte betreibt eine offene Kurzzeitpflegeeinrichtung. Die Klägerin, die aufgrund ihrer Demenzerkrankung von ihrer Tochter betreut wird, wurde für den Zeitraum 21.9. bis 4.10.2008 dort aufgenommen. Seinerzeit lebte sie tagsüber in ihrer eigenen Wohnung und wurde durch ihre berufstätige Tochter unterstützt.
Schlagworte
EINRICHTUNG
STURZ
SCHMERZENSGELD
ENTSCHEIDUNG
HEIMVERTRAG
IMPLANTATION
Ihrer
Tochter
Wurde
Beklagte
Betreibt
Offene
Kurzzeitpflegeeinrichtung
Klägerin
Aufgrund
Demenzerkrankung