CareLit Fachartikel
Dienstzeitverlängerung verbeamteter Chefärzte
Kortmann, U.; · Das Krankenhaus, Berlin · 2011 · Heft 7 · S. 698 bis 700
Dokument
126587
CareLit-ID
Jahr
2011
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Mit 65 muss heute noch längst nicht Schluss sein, jedenfalls nicht für verbeamtete Chefärzte, im Gegensatz zu angestell-ten Chefärzten, die entsprechend den üblichen vertraglichen Abreden automatisch mit Erreichen des gesetzlichen Rente-nalters in den Ruhestand treten, könnten verbeamtete Chefärzte auf freiwilliger Basis den Eintritt in den Ruhestand hinausschieben - nicht immer im Interesse des Krankenhausträgers. Der nachfolgende Beitrag erläutert, wie sich Kranken-hausträger hiergegen zur Wehr setzen können und welche Haftungsrisiken drohen.
Schlagworte
KRANKENHAUSTRÄGER
ALTERSGRENZE
KRANKENHAUS
URTEIL
RECHT
MECKLENBURG-VORPOMMERN
RUHESTAND
AUGE
WIND
BEURTEILUNG
ZEIT
RICHTLINIE
FAKULTÄT
Das Krankenhaus
Berlin