Praktischer Umgang mit dem Patientenverfügungsgesetz
Weber, M.; · Die Schwester Der Pfleger, Melsungen · 2011 · Heft 7 · S. 720 bis 724
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Am 1. September 2009 trat das Dritte Gesetz zur Änderung des Betreuungsrechts, das sogenannte Patientenverfügungs-gesetz, in Kraft. Damit hat der Gesetzgeber das Recht eines entscheidungsfähigen Patienten, sein Selbstbestimmungsrecht nicht nur aktuell, sondern auch durch eine in Zukunft wirkende vorausschauende Verfügung auszuüben, anerkannt. Das Vorgehen zur Umsetzung des Patientenwillens mit und ohne Patientenverfügung ist nun in den §§ 1901 a fortfolgende Bürgerliches Gesetzbuch geregelt. Der Artikel behandelt praktische Fragen und ungeklärte Rechtsfragen bei der Umsetzung des Patientenverfügungsgesetzes