Hygienepflicht in Klinik und Praxis
Osterloh, F.; · Deutsches Ärzteblatt, Köln · 2011 · Heft 6 · S. 1180 bis 1181
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Zudem müssen die Leiter von Krankenhäusern und Einrichtungen für ambulantes Operieren künftig das Auftreten von noso-komialen Infektionen und Krankheitserregern mit speziellen Resistenzen aufzeichnen. Sie sollen „sachgerechte Schluss-folgerungen hinsichtlich erforderlicher Präventionsmaßnahmen ziehen und dafür sorgen, dass diese dem Personal mit-geteilt und umgesetzt werden. Darüber hinaus sollen sie sicherstellen, dass „Daten zu Art und Umfang des Antibiotikaver-brauchs fortlaufend aufgezeichnet, unter Berücksichtigung der lokalen Resistenzsituation bewertet und sachgerechte Schlussfolgerungen hinsichtlich des…