CareLit Fachartikel
Selbstbestimmung hat Vorrang vor dem Effizienzinteresse
Menzel, H.-J.; · Deutsches Ärzteblatt, Köln · 2011 · Heft 6 · S. 1188 bis 1191
Dokument
126679
CareLit-ID
Jahr
2011
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Damit sind sowohl die ärztliche Schweigepflicht als auch der Datenschutz als „Recht auf informationeile Selbstbe-stimmung (1) betroffen. Das ärztliche Berufsrecht mit dem Arztgeheimnis (2) und der Strafandrohung für seine Verletz-ung (3) unterscheidet sich hier nicht wesentlich vom Bundesdaten-schutzgesetz (BDSG) mit seinem Verarbeitungsverbot mit Erlaubnisvorbehalt. Beide Rechtsgebiete stehen mit ihrem GelrungsanSpruch nebeneinander (4).
Schlagworte
THERAPIE
EINWILLIGUNG
PATIENT
PATIENTENDATEN
LEISTUNGSABRECHNUNG
FALLBEISPIEL
Ärztliche
Damit
Sowohl
Schweigepflicht
Datenschutz
Recht
Informationeile
Selbstbe-Stimmung
Betroffen
Berufsrecht