CareLit Fachartikel
Selbstbestimmung hat Vorrang vor dem Effizienzinteresse
Menzel, H.-J.; · Deutsches Ärzteblatt, Köln · 2011 · Heft 6 · S. 1188 bis 1191
Dokument
126679
CareLit-ID
Jahr
2011
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Damit sind sowohl die ärztliche Schweigepflicht als auch der Datenschutz als „Recht auf informationeile Selbstbe-stimmung (1) betroffen. Das ärztliche Berufsrecht mit dem Arztgeheimnis (2) und der Strafandrohung für seine Verletz-ung (3) unterscheidet sich hier nicht wesentlich vom Bundesdaten-schutzgesetz (BDSG) mit seinem Verarbeitungsverbot mit Erlaubnisvorbehalt. Beide Rechtsgebiete stehen mit ihrem GelrungsanSpruch nebeneinander (4).
Schlagworte
THERAPIE
EINWILLIGUNG
PATIENT
PATIENTENDATEN
LEISTUNGSABRECHNUNG
FALLBEISPIEL
PATIENTEN
PRAXIS
ES
ARZTPRAXEN
BERUFSAUSÜBUNG
GEWISSEN
ETHIK
ZEIT
BEHANDLUNGSVERWEIGERUNG
LEISTUNG