Der Zitronensaftfall: Ärztliche Aufklärung nur bei schwerwiegendem, die Lebensführungdes Patienten besonders belastendem Risiko
Böhme, H.; · Pflege- & Krankenhausrecht, Melsungen · 2011 · Heft 7 · S. 44 bis 45
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Birgt ein ärztlicher Heileingriff das Risiko, dass sich in seiner Folge eine weitere behandlungsbedürftige Erkrankung oder körperliche Schädigung einstellt, so muss der Arzt den Patienten vor dem ersten Eingriff nur dann über die Art und die Gefahren einer bei Verwirklichung des Risikos notwendigen Nachbehandlung aufklären, wenn dieser ein schwerwiegen-des, die Lebensführung eines Patienten besonders belastendes Risiko anhaftet, etwa der Verlust eines Organs. [Bundesge-richtshof, Urteil vom 22.12.2010 unter dem AZ: - 3 StR 239/10 (Vorinstanz: Landgericht Mönchengladbach - Urteil vom 15. Januar 2010 - 27 Ks 2/10)…