CareLit Fachartikel

Der Zitronensaftfall: Ärztliche Aufklärung nur bei schwerwiegendem, die Lebensführungdes Patienten besonders belastendem Risiko

Böhme, H.; · Pflege- & Krankenhausrecht, Melsungen · 2011 · Heft 7 · S. 44 bis 45

Dokument
126735
CareLit-ID
Jahr
2011
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Pflege- & Krankenhausrecht, Melsungen
Autor:innen
Böhme, H.;
Ausgabe
Heft 7 / 2011
Jahrgang 14
Seiten
44 bis 45
Erschienen: 2011-07-01 00:00:00
ISSN
1434-1212
DOI

Zusammenfassung

Birgt ein ärztlicher Heileingriff das Risiko, dass sich in seiner Folge eine weitere behandlungsbedürftige Erkrankung oder körperliche Schädigung einstellt, so muss der Arzt den Patienten vor dem ersten Eingriff nur dann über die Art und die Gefahren einer bei Verwirklichung des Risikos notwendigen Nachbehandlung aufklären, wenn dieser ein schwerwiegen-des, die Lebensführung eines Patienten besonders belastendes Risiko anhaftet, etwa der Verlust eines Organs. [Bundesge-richtshof, Urteil vom 22.12.2010 unter dem AZ: - 3 StR 239/10 (Vorinstanz: Landgericht Mönchengladbach - Urteil vom 15. Januar 2010 - 27 Ks 2/10)…

Schlagworte

RISIKO KÖRPERVERLETZUNG URTEIL WUNDE WUNDINFEKTION THERAPIE PATIENTEN REOPERATION ZEIT RECHTSPRECHUNG STRAFRECHT TOD BEHANDLUNGSFEHLER OPERATIONSWUNDE SICHERHEIT WAHRSCHEINLICHKEIT