CareLit Fachartikel
MDK muss Einwilligung beim Pflegebedürftigen schriftlich einholen
Hopfenzitz, D.; · Care konkret, Hannover · 2011 · Heft 7 · S. 3
Dokument
126822
CareLit-ID
Jahr
2011
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das Sozialgericht Münster hat erneut die Veröffentlichung eines Transparenzberichtes untersagt. Damit eine Prüfung wirksam wird, muss der MDK zukünftig die Einwilligungen der Pflegebedürftigen schriftlich einholen.
Schlagworte
GERICHT
EINRICHTUNG
EINWILLIGUNG
URTEIL
KURZZEITPFLEGE
MDK
RECHTSPRECHUNG
TÄUSCHUNG
DOKUMENTATION
INTERNET
Care konkret
Hannover