CareLit Fachartikel

Keine Schadensersatzpflicht wegen Mitschuld der Patientin

Care konkret, Hannover · 2011 · Heft 7 · S. 8

Dokument
126826
CareLit-ID
Jahr
2011
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Care konkret, Hannover
Autor:innen
Ausgabe
Heft 7 / 2011
Jahrgang 14
Seiten
8
Erschienen: 2011-07-01 00:00:00
ISSN
1435-9286
DOI

Zusammenfassung

13 Tage nacheinander wurde das Bett einer Patientin für Pflegemaßnahmen hochgefahren und anschließend runtergefahren, damit die 86-Jährige eigenständig aufstehen konnte. Am 14. Tag unterließ eine Pflegehilfskraft das Herunterfahren, die Frau stürzte. Gerichte sprachen ihr einen eingeklagten Schadenersatz wegen Mitverschuldens ah, da sie geistig in der Lage war die ungewohnte Stellung des Bettes zu erkennen und eigenhändig zu verändern.

Schlagworte

PATIENT PFLEGEHEIM BEURTEILUNG ZEIT BEDARFSPLANUNG EINRICHTUNG SCHADENSERSATZ RECHTSPRECHUNG PATIENTEN KRANKHEIT HÖHE WAHRNEHMUNG Care konkret Hannover