CareLit Fachartikel
Keine Schadensersatzpflicht wegen Mitschuld der Patientin
Care konkret, Hannover · 2011 · Heft 7 · S. 8
Dokument
126826
CareLit-ID
Jahr
2011
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
13 Tage nacheinander wurde das Bett einer Patientin für Pflegemaßnahmen hochgefahren und anschließend runtergefahren, damit die 86-Jährige eigenständig aufstehen konnte. Am 14. Tag unterließ eine Pflegehilfskraft das Herunterfahren, die Frau stürzte. Gerichte sprachen ihr einen eingeklagten Schadenersatz wegen Mitverschuldens ah, da sie geistig in der Lage war die ungewohnte Stellung des Bettes zu erkennen und eigenhändig zu verändern.
Schlagworte
PATIENT
PFLEGEHEIM
BEURTEILUNG
ZEIT
BEDARFSPLANUNG
EINRICHTUNG
SCHADENSERSATZ
RECHTSPRECHUNG
PATIENTEN
KRANKHEIT
HÖHE
WAHRNEHMUNG
Care konkret
Hannover