CareLit Fachartikel
Regressansprüche einer Krankenkasse gegen eine Heimbetreiberin - Verletzung von Obhutspf lichtenBGB §280, §611, §823; SGB X§ 116 Abs. 1
PflegeRecht, Neuwied · 2011 · Heft 5 · S. 237 bis 242
Dokument
126857
CareLit-ID
Jahr
2011
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das Landgericht hatte somit die Rechtsfrage zu entscheiden, ob die Klägerin als gesetzliche Krankenversicherung der geschädigten Versicherten (Heimbewohnerin) Schadenersatzansprüche aus übergegangenem Recht geltend machen kann. Voraussetzung hierfür ist, dass der Versicherten selbst Ersatzansprüche zustehen. Dies setzt wiederum voraus, dass die beklagte Heimbetreiberin im Zusammenhang mit der Betreuung der Versicherten der Klägerin ihre Obhutspflichten verletzt hat, die ursächlich zu dem Sturz und der daraus resultierenden Oberschenkelhalsfraktur geführt haben.
Schlagworte
KRANKENKASSE
HEIMBEWOHNER
URTEIL
STATION
STURZ
RECHTSPRECHUNG
KRANKHEIT
MENSCHEN
OBERSCHENKEL
BERLIN
PFLEGEHEIME
KRANKENHÄUSER
DEMENZ
ES
SCHUHE
VERHALTEN