CareLit Fachartikel

Regressansprüche einer Krankenkasse gegen eine Heimbetreiberin - Verletzung von Obhutspf lichtenBGB §280, §611, §823; SGB X§ 116 Abs. 1

PflegeRecht, Neuwied · 2011 · Heft 5 · S. 237 bis 242

Dokument
126857
CareLit-ID
Jahr
2011
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
PflegeRecht, Neuwied
Autor:innen
Ausgabe
Heft 5 / 2011
Jahrgang 15
Seiten
237 bis 242
Erschienen: 2011-05-01 00:00:00
ISSN
1433-7231
DOI

Zusammenfassung

Das Landgericht hatte somit die Rechtsfrage zu entscheiden, ob die Klägerin als gesetzliche Krankenversicherung der geschädigten Versicherten (Heimbewohnerin) Schadenersatzansprüche aus übergegangenem Recht geltend machen kann. Voraussetzung hierfür ist, dass der Versicherten selbst Ersatzansprüche zustehen. Dies setzt wiederum voraus, dass die beklagte Heimbetreiberin im Zusammenhang mit der Betreuung der Versicherten der Klägerin ihre Obhutspflichten verletzt hat, die ursächlich zu dem Sturz und der daraus resultierenden Oberschenkelhalsfraktur geführt haben.

Schlagworte

KRANKENKASSE HEIMBEWOHNER URTEIL STATION STURZ RECHTSPRECHUNG KRANKHEIT MENSCHEN OBERSCHENKEL BERLIN PFLEGEHEIME KRANKENHÄUSER DEMENZ ES SCHUHE VERHALTEN