Immer noch Beratungsbedarf
Osterloh, F.; · Deutsches Ärzteblatt, Köln · 2011 · Heft 7 · S. 1229
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Fünf Jahre hatte der Gemeinsame Bunde sau sschuss (G-BA) beraten; nun tritt am 1. Juli die Neufassung der Heilmittel-richtlinie (HMRL) in Kraft. Neu geregelt wird darin unter anderem das Genehmigungsverfahren für behinderte Patienten. Mussten Krankenkassen bisher jede Heilmittelverordnung einzeln genehmigen, können Ärzte Patienten mit Behinderung künftig in den Status einer Schwerbehinderung setzen. Kassen könnten dann eine Verordnung für die Dauer von einem Jahr genehmigen. „Man kann bei Schwerbehinderten nicht, vor jede Verordnung ein Genehmigungsverfahren stellen, kommentierte der unparteiische Vorsitzende de…