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Vorlage an den Gerichtshof der Europäischen Union: Auslegung des Begriffs „Medizinprodukt - Messgerät

MedizinProdukte Recht, Frankfurt · 2011 · Heft 7 · S. 85 bis 87

Dokument
126924
CareLit-ID
Jahr
2011
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
MedizinProdukte Recht, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 7 / 2011
Jahrgang 11
Seiten
85 bis 87
Erschienen: 2011-07-01 00:00:00
ISSN
1618-9027
DOI

Zusammenfassung

Die Klägerin, die Hardund Software für Medizintechnik herstellt und vertreibt, wendet sich mit ihrer auf Unter-lassung, Auskunft und Feststellung der Schadensersatzpflicht gerichteten Klage gegen den Vertrieb des Systems „A. der Beklagten zu 1, mit dem bioelektrische Daten gemessen und aufgezeichnet werden können, sowie gegen die international ausgerichtete Werbung, die die Beklagte zu 1 für dieses System betreibt. Die Klägerin macht geltend, die Beklagte zu 1 verfüge für ihr System weder in den Niederlanden noch in Deutschland über eine CE-Zertifizierung für Medizinprodukte. Die Beklagten handelten daher sowohl…

Schlagworte

RICHTLINIE MEDIZINPRODUKT SOFTWARE RECHT RECHTSPRECHUNG URTEIL MENSCHEN WERBUNG DEUTSCHLAND BRUSTIMPLANTATE KONDOME PATIENTEN KRANKHEIT ES LEISTUNG GESICHTSERKENNUNG