CareLit Fachartikel
Wenig Neues - und dennoch ein Fortschritt
Mauel, H.; · Altenheim, Hannover · 2011 · Heft 8 · S. 18 bis 21
Dokument
126930
CareLit-ID
Jahr
2011
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Gesetzgeber beauftragte die Selbstverwaltung in der Pflege, für alle Pflegeein-richtungen unmittelbar verbindliche „Maßstäbe und Grundsätze zur Sicherung und Weiterentwicklung der Pflegequalität zu vereinbaren. Diese lösen die seit 1996 geltenden Qualitätsmaßstäbe ab. Da die bisherigen Qualitätsmaßstäbe inhaltlich kaum in der Kritik standen, war ein hohes Maß an Kontinuität zu erwarten, aber auch angemessen.
Schlagworte
QUALITAETSSICHERUNG
PFLEGE
BETREUUNG
MITARBEITER
ALTENHEIM
ANFORDERUNG
PFLEGEDOKUMENTATION
Qualitätsmaßstäbe
Gesetzgeber
Beauftragte
Selbstverwaltung
Pflegeein-Richtungen
Unmittelbar
Verbindliche
Maßstäbe
Grundsätze