CareLit Fachartikel
Willensbildung und Interessendurchsetzung in der Dienststelle
Steiner, H.; · Die Personalvertretung, Berlin · 2011 · Heft 8 · S. 284 bis 297
Dokument
126936
CareLit-ID
Jahr
2011
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Entscheidungen der Dienststelle sind das Ergebnis der Berücksichtigung unterschiedlicher Interessenlagen, die innerhalb des Entscheidungsfindungsprozesses der Dienststelle zum Ausdruck kommen. Hierbei vertritt der Dienststellen-leiter die Dienstherrninteressen, die letztlich wegen des Wirtschaftlichkeitsgebots (Art. 114 II GG, §6 I HGrGf §7 BHO) in einer kostengünstigen, optimalen und reibungslosen Aufgabenerledigung einer stabilen und gefestigten Dienststelle liegen1.
Schlagworte
PERSONALVERTRETUNG
PERSONAL
PERSONALRAT
ORGANISATION
PERSONALVERTRETUNGSRECHT
UNTERNEHMEN
GEWERKSCHAFTEN
SOZIOLOGIE
HAND
KOMMUNIKATION
BELEGSCHAFT
CHARAKTER
ARBEIT
ARBEITSVERHÄLTNIS
WAHRNEHMUNG
WOHNUNG