Das neue bayerische Besoldungsund Versorgungsrecht
Labenski, S.; · Die Personalvertretung, Berlin · 2011 · Heft 8 · S. 298 bis 305
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Mit der sog. „Föderalismusreform (Änderung des Grundgesetzes vom 28. 08. 2006, BGB1. 1 S. 2034 - Inkrafttreten zum 01. 09. 2006) wurden zahlreiche Kompetenzen in die Zuständigkeit der Landesgesetzgeber gegeben. Betroffen hiervon sind auch die Themenbereiche Besoldungsrecht und Versorgungsrecht der Beamtinnen und Beamten der Länder und der unter ihrer Aufsicht stehenden Dienstherrn (z. B. Gemeinden, Landkreise, Bezirke). Vor der genannten Grundgesetzänderung lagen die beiden Rechtsgebiete in der konkurrierenden Gesetzgebungskompetenz des Bundes (vgl. Art. 74 a GG in der Fassung bis 31. 08. 2006), von denen dieser…