CareLit Fachartikel
Klatsch und Tratsch im Internet
Weithe, D.; · führen und wirtschaften im Krankenhaus, Melsungen · 2011 · Heft 7 · S. 360 bis 361
Dokument
127007
CareLit-ID
Jahr
2011
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Zunächst muss geklärt werden, ob der Arbeitnehmer den Rechner seines Arbeitgebers für die private Internetnutzung überhaupt verwenden darf! Dies richtet sich danach, ob der Arbeitgeber dies ausdrücklich erlaubt oder zumindest stillschweigend geduldet hat. Hat der Arbeitgeber die private Internetnutzung am Arbeitsplatz von Anfang an untersagt, ist diese und somit auch die Nutzung von Social Networks verboten.
Schlagworte
ARBEITGEBER
MITARBEITER
ARBEITNEHMER
MEDIZIN
UNTERNEHMEN
INTERNET
ARBEITSPLATZ
ARBEITSLEISTUNG
ZEIT
SCHADENSERSATZ
ARBEITSVERHÄLTNIS
ES
PRIVATSPHÄRE
KRANKENHÄUSER
KOMMUNIKATION
führen und wirtschaften im Krankenhaus