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Klatsch und Tratsch im Internet

Weithe, D.; · führen und wirtschaften im Krankenhaus, Melsungen · 2011 · Heft 7 · S. 360 bis 361

Dokument
127007
CareLit-ID
Jahr
2011
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
führen und wirtschaften im Krankenhaus, Melsungen
Autor:innen
Weithe, D.;
Ausgabe
Heft 7 / 2011
Jahrgang 28
Seiten
360 bis 361
Erschienen: 2011-07-01 00:00:00
ISSN
0175-4548
DOI

Zusammenfassung

Zunächst muss geklärt werden, ob der Arbeitnehmer den Rechner seines Arbeitgebers für die private Internetnutzung überhaupt verwenden darf! Dies richtet sich danach, ob der Arbeitgeber dies ausdrücklich erlaubt oder zumindest stillschweigend geduldet hat. Hat der Arbeitgeber die private Internetnutzung am Arbeitsplatz von Anfang an untersagt, ist diese und somit auch die Nutzung von Social Networks verboten.

Schlagworte

ARBEITGEBER MITARBEITER ARBEITNEHMER MEDIZIN UNTERNEHMEN INTERNET ARBEITSPLATZ ARBEITSLEISTUNG ZEIT SCHADENSERSATZ ARBEITSVERHÄLTNIS ES PRIVATSPHÄRE KRANKENHÄUSER KOMMUNIKATION führen und wirtschaften im Krankenhaus