CareLit Fachartikel

Pflichtangaben in der Internetwerbung für Arzneimittel

Backmann, B.; Dierks, C.; · Pharma Recht, Frankfurt · 2011 · Heft 7 · S. 257 bis 261

Dokument
127048
CareLit-ID
Jahr
2011
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Pharma Recht, Frankfurt
Autor:innen
Backmann, B.; Dierks, C.;
Ausgabe
Heft 7 / 2011
Jahrgang 33
Seiten
257 bis 261
Erschienen: 2011-07-31 00:00:00
ISSN
0172-6617
DOI

Zusammenfassung

Die technischen Möglichkeiten der Werbung im Internet sind nahezu unbegrenzt. Sie sind einem ständigen Wandel unterzogen und werden fortwährend weiterentwickelt. Die Arzneimittelindustrie bedient sich einer Vielzahl neuartiger Werbeformen und muss feststellen, dass das Heilmittelwerberecht, welches die Werbung auf dem Gebiet des Heilwesens reguliert, mit den Innovationen der Internetwerbung nicht Schritt halten kann. Sichtbar wird dies insbesondere an den Variationen der weit verbreiteten Bannerwerbung. Die Einbindung eines Werbebanners innerhalb einer Internetseite kann über sog. Skyscrapcr1, Content Ads2, Rect…

Schlagworte

NEBENWIRKUNGEN MARKETING URTEIL BUNDESGERICHTSHOF INTERNET ARZNEIMITTEL WERBUNG LÖSUNGEN RECHTSPRECHUNG LITERATUR ES INDUSTRIE SELBSTKONTROLLE GESUNDHEITSWESEN APOTHEKER NAMEN