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Verantwortungsabgrenzung in der pharmazeutischen Industrie nach der „BSR-Entscheidung des BGH

Geiger, D.; · Pharma Recht, Frankfurt · 2011 · Heft 7 · S. 262 bis 271

Dokument
127049
CareLit-ID
Jahr
2011
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Pharma Recht, Frankfurt
Autor:innen
Geiger, D.;
Ausgabe
Heft 7 / 2011
Jahrgang 33
Seiten
262 bis 271
Erschienen: 2011-07-31 00:00:00
ISSN
0172-6617
DOI

Zusammenfassung

In der viel beachtctcn„BSR-Entschcidung hat der 5. Strafsenat des BGH am 17. Juli 2009 in einem obiterdictum zur strafrechtlichen Verantwortung von Compli-ance Beauftragten Stellung genommen. Diese nicht ent-sch ei dungstragende Urteilspassagc ist in der Literatur auf breite Kritik gestoßen. Dennoch hat die Entscheidung auch und gerade auf Inhaber gesetzlich vorgesehener Compliance-Funktionen Auswirkung und erneut deutlich gemacht, dass Unternehmensleitcr und andere Verantwortungsträger in Unternehmen gut beraten sind, zur Minimicrung strafrechtlicher (aber auch zivil-rechtlicher) Haftungsrisiken für eine klare…

Schlagworte

ARZNEIMITTEL UNTERNEHMEN HERSTELLUNG LEITUNG COMPLIANCE BUNDESGERICHTSHOF INDUSTRIE LITERATUR BETRUG BERLIN HÖHE PRAXIS GEWALT ES DRUCK QUALITÄTSKONTROLLE