CareLit Fachartikel
Zitate von nicht in der Fachinformation enthaltenen Studienergebnissen
Pharma Recht, Frankfurt · 2011 · Heft 7 · S. 287 bis 292
Dokument
127052
CareLit-ID
Jahr
2011
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Art. 87 Abs. 2 der Richtlinie 2001/83/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. November 2001 zur Schaffung eines Gemeinschaftskodexes für Humanarzneimittel in der Fassung der Richtlinie 2004/27/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. März 2004 ist dahin gehend auszulegen, dass er auch Zitate aus medizinischen Zeitschriften oder wissenschaftlichen Werken erfasst, die in einer Werbung für ein Arzneimittel enthalten sind, die sich an die zur Ver-schreibung oder zur Abgabe von Arzneimitteln befugtenPersonen richtet.
Schlagworte
RICHTLINIE
MARKETING
ARZNEIMITTEL
GESUNDHEITSWESEN
INFORMATION
RECHTSPRECHUNG
WERBUNG
PERSONEN
ESTLAND
INSULIN
KONGRESSE
ELEMENTE
NAMEN
UNTERLAGEN
APOTHEKER
PATIENTEN