CareLit Fachartikel

Für die Beurteilung der Verletzung einer Marke maßgebliche Kriterien beim Umpacken eines parallel importierten Arzneimittels

Pharma Recht, Frankfurt · 2011 · Heft 7 · S. 292 bis 297

Dokument
127053
CareLit-ID
Jahr
2011
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Pharma Recht, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 7 / 2011
Jahrgang 33
Seiten
292 bis 297
Erschienen: 2011-07-31 00:00:00
ISSN
0172-6617
DOI

Zusammenfassung

Ich werde mich in den vorliegenden Schlussanträgen für die zweite Alternative aussprechen. Ich werde dem Gerichtshof also vorschlagen, festzustellen, dass Art. 7 Abs. 2 der Richtlinie 89/104 dahin auszulegen ist, dass sich der Inhaber einer Marke dem Vertrieb einer umge packten Ware nicht deshalb widersetzen kann, weil auf deren Verpackung die Angabc des Unternehmens fehlt, das das Umpacken tatsächlich vorgenommen hat, wenn neben dem Hersteller das Unternehmen angegeben ist, das den Vorgang des Umpackcns kontrolliert und verantwortet.

Schlagworte

ARZNEIMITTEL UNTERNEHMEN RICHTLINIE URTEIL RECHTSPRECHUNG RECHT BEURTEILUNG DÄNEMARK WERTSCHÄTZUNG WERBUNG GESELLSCHAFTEN APOTHEKEN FINNLAND SCHWEDEN HANDEL ARZNEIMITTELVERPACKUNG