CareLit Fachartikel
Für die Beurteilung der Verletzung einer Marke maßgebliche Kriterien beim Umpacken eines parallel importierten Arzneimittels
Pharma Recht, Frankfurt · 2011 · Heft 7 · S. 292 bis 297
Dokument
127053
CareLit-ID
Jahr
2011
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Ich werde mich in den vorliegenden Schlussanträgen für die zweite Alternative aussprechen. Ich werde dem Gerichtshof also vorschlagen, festzustellen, dass Art. 7 Abs. 2 der Richtlinie 89/104 dahin auszulegen ist, dass sich der Inhaber einer Marke dem Vertrieb einer umge packten Ware nicht deshalb widersetzen kann, weil auf deren Verpackung die Angabc des Unternehmens fehlt, das das Umpacken tatsächlich vorgenommen hat, wenn neben dem Hersteller das Unternehmen angegeben ist, das den Vorgang des Umpackcns kontrolliert und verantwortet.
Schlagworte
ARZNEIMITTEL
UNTERNEHMEN
RICHTLINIE
URTEIL
RECHTSPRECHUNG
RECHT
BEURTEILUNG
DÄNEMARK
WERTSCHÄTZUNG
WERBUNG
GESELLSCHAFTEN
APOTHEKEN
FINNLAND
SCHWEDEN
HANDEL
ARZNEIMITTELVERPACKUNG