Drohungen gegen zögerliche Kassen
Schmidt, K.; · Deutsches Ärzteblatt, Köln · 2011 · Heft 7 · S. 1366
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Statt ein Versorgungsstrukturgesetz zu entwerfen, hätte die Bundesregierung nur den alten § 73 b SGB V wieder in Kraft setzen müssen, meinte Dr. Dieter Geis, Landesvorsitzender des Bayerischen Hausärzteverbandes (BHÄV), beim 19. Bayerischen Hausärztetag Anfang Juli in Bad Gögging. Möglicherweise würde auch das den Hausärzten nicht weiterhelfen. Denn weder die AOK Bayern noch die Mehrzahl der Ersatzkassen halten sich an die gesetzliche Vorgabe, den „73 b als Grundlage für die Anschlussverträge zu nehmen, die nach der Kündigung der bisherigen Verträge zur hausarztzentrierten Versorgung (HzV) durch die gesetzlichen…