CareLit Fachartikel

Werbung mit Krankengeschichten

Osterloh, F.; Korzilius, H.; · Deutsches Ärzteblatt, Köln · 2011 · Heft 7 · S. 1370

Dokument
127118
CareLit-ID
Jahr
2011
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt, Köln
Autor:innen
Osterloh, F.; Korzilius, H.;
Ausgabe
Heft 7 / 2011
Jahrgang 108
Seiten
1370
Erschienen: 2011-07-29 00:00:00
ISSN
0176-3695
DOI

Zusammenfassung

Dasselbe soll für Verkaufskataloge und Preislisten gelten, wie aus einem Informationspapier zum Entwurf für das „Zweite Gesetz zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften hervorgeht. Aufgehoben werden soll das Werbe-verbot für Arzneimittel gegen Schlaflosigkeit und die Beeinflussung der Stimmungslage. Erlaubt wird die Öffentlich-keitsWerbung mit Gutachten, Zeugnissen und wissenschaftlichen Veröffentlichungen ebenso wie mit Krankengeschichten, sofern sie nicht in „missbräuchlicher, abstoßender oder irreführender Weise erfolgt.

Schlagworte

ARZNEIMITTEL BUNDESREGIERUNG HEILMITTELWERBEGESETZ INDUSTRIE INTERNET KOSTEN WERBUNG REGIERUNG RECHTSPRECHUNG SICHERHEIT PATIENTEN PHARMAKOVIGILANZ APOTHEKER Deutsches Ärzteblatt Köln