CareLit Fachartikel
Werbung mit Krankengeschichten
Osterloh, F.; Korzilius, H.; · Deutsches Ärzteblatt, Köln · 2011 · Heft 7 · S. 1370
Dokument
127118
CareLit-ID
Jahr
2011
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Dasselbe soll für Verkaufskataloge und Preislisten gelten, wie aus einem Informationspapier zum Entwurf für das „Zweite Gesetz zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften hervorgeht. Aufgehoben werden soll das Werbe-verbot für Arzneimittel gegen Schlaflosigkeit und die Beeinflussung der Stimmungslage. Erlaubt wird die Öffentlich-keitsWerbung mit Gutachten, Zeugnissen und wissenschaftlichen Veröffentlichungen ebenso wie mit Krankengeschichten, sofern sie nicht in „missbräuchlicher, abstoßender oder irreführender Weise erfolgt.
Schlagworte
ARZNEIMITTEL
BUNDESREGIERUNG
HEILMITTELWERBEGESETZ
INDUSTRIE
INTERNET
KOSTEN
WERBUNG
REGIERUNG
RECHTSPRECHUNG
SICHERHEIT
PATIENTEN
PHARMAKOVIGILANZ
APOTHEKER
Deutsches Ärzteblatt
Köln