CareLit Fachartikel
Einigung erzielt
Oswald, B.; · Österreichische Ärztezeitung, Wien · 2011 · Heft 8 · S. 14 bis 15
Dokument
127149
CareLit-ID
Jahr
2011
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Künftig erhalten alle Frauen zwischen dem 45. und 69. Lebensjahr alle zwei Jahre eine schriftliche Einladung zur Mammo-graphie; eine ärztliche Überweisung ist künftig nicht mehr erforderlich. Frauen zwischen 40 und 45 sowie über 69 können von sich aus eine Mammographie veranlassen. Die Einrichtung, wo die Mammographie durchgeführt wird, kann selbst gewählt werden. Jede Mammographie wird von zwei unabhängigen Radiologen doppelt befundet; bei dichtem Brustgewebe oder auffäl-ligem Befund wird sofort im Anschluss an die Mammographie eine Sonographie durchgeführt.
Schlagworte
ULTRASCHALL
MAMMOGRAPHIE
SOZIALVERSICHERUNG
ULTRASCHALLDIAGNOSTIK
WEITERBILDUNG
TECHNISCHE AUSSTATTUNG
FRAUEN
RADIOLOGEN
SONOGRAPHIE
KONSENS
RADIOLOGIE
ARBEIT
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