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Oswald, B.; · Österreichische Ärztezeitung, Wien · 2011 · Heft 8 · S. 14 bis 15

Dokument
127149
CareLit-ID
Jahr
2011
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Österreichische Ärztezeitung, Wien
Autor:innen
Oswald, B.;
Ausgabe
Heft 8 / 2011
Jahrgang 6
Seiten
14 bis 15
Erschienen: 2011-08-01 00:00:00
ISSN
0029-8786
DOI

Zusammenfassung

Künftig erhalten alle Frauen zwischen dem 45. und 69. Lebensjahr alle zwei Jahre eine schriftliche Einladung zur Mammo-graphie; eine ärztliche Überweisung ist künftig nicht mehr erforderlich. Frauen zwischen 40 und 45 sowie über 69 können von sich aus eine Mammographie veranlassen. Die Einrichtung, wo die Mammographie durchgeführt wird, kann selbst gewählt werden. Jede Mammographie wird von zwei unabhängigen Radiologen doppelt befundet; bei dichtem Brustgewebe oder auffäl-ligem Befund wird sofort im Anschluss an die Mammographie eine Sonographie durchgeführt.

Schlagworte

ULTRASCHALL MAMMOGRAPHIE SOZIALVERSICHERUNG ULTRASCHALLDIAGNOSTIK WEITERBILDUNG TECHNISCHE AUSSTATTUNG FRAUEN RADIOLOGEN SONOGRAPHIE KONSENS RADIOLOGIE ARBEIT ES VERSTÄNDNIS PRAMIPEXOL EUROPA