Eingruppierung eines OberarztesTarifvertrag für Ärztinnen und Ärzte an kommunalen Krankenhäusern im Bereich der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände vom 17.8.2006 (TV-Är…
Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2011 · Heft 7 · S. 418 bis 420
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der KL ist Facharzt für Orthopädie und seit 1992 in der Orthopädischen Klinik des Klinikum H beschäftigt. Im Arbeits-vertrag ist die Tätigkeit des Kl. mit „Oberarzt beschrieben. Seit dem 1.8.2006 vergütet die Bekl. den Kl. nach der Entgeltgruppe II Stufe 5 TV-Ärzte/VKA. Der Kl. ist nach den Feststellungen des LAG in der Orthopädischen Klinik für die Bereiche Wirbelsäulenorthopädie, Rheumatologie, Tumororthopädie und Sportorthopädie sowie für die Ambulanz zuständig. Das LAG hat ferner festgestellt, dass sich die Weisungsbefugnisse des Kl. auf das nichtärztliche Personal sowie auf Assistenzärzte und Fachärzte erst…