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Eingruppierung eines OberarztesTarifvertrag für Ärztinnen und Ärzte an kommunalen Krankenhäusern im Bereich der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände vom 17.8.2006 (TV-Är…

Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2011 · Heft 7 · S. 418 bis 420

Dokument
127159
CareLit-ID
Jahr
2011
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Zeitschrift für Tarifrecht, München
Autor:innen
Ausgabe
Heft 7 / 2011
Jahrgang 25
Seiten
418 bis 420
Erschienen: 2011-07-01 00:00:00
ISSN
1439-5908
DOI

Zusammenfassung

Der KL ist Facharzt für Orthopädie und seit 1992 in der Orthopädischen Klinik des Klinikum H beschäftigt. Im Arbeits-vertrag ist die Tätigkeit des Kl. mit „Oberarzt beschrieben. Seit dem 1.8.2006 vergütet die Bekl. den Kl. nach der Entgeltgruppe II Stufe 5 TV-Ärzte/VKA. Der Kl. ist nach den Feststellungen des LAG in der Orthopädischen Klinik für die Bereiche Wirbelsäulenorthopädie, Rheumatologie, Tumororthopädie und Sportorthopädie sowie für die Ambulanz zuständig. Das LAG hat ferner festgestellt, dass sich die Weisungsbefugnisse des Kl. auf das nichtärztliche Personal sowie auf Assistenzärzte und Fachärzte erst…

Schlagworte

TÄTIGKEIT KRANKENHAUS ARBEITGEBER ZEIT SERVICE RECHT ORTHOPÄDIE RHEUMATOLOGIE RECHTSPRECHUNG BEURTEILUNG ES PERSONEN LEISTUNG ARBEIT Zeitschrift für Tarifrecht München