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Eingruppierung als Oberarzt - medizinische VerantwortungTVÄrzte/Tdl_§12

Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2011 · Heft 7 · S. 420 bis 421

Dokument
127160
CareLit-ID
Jahr
2011
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Zeitschrift für Tarifrecht, München
Autor:innen
Ausgabe
Heft 7 / 2011
Jahrgang 25
Seiten
420 bis 421
Erschienen: 2011-07-01 00:00:00
ISSN
1439-5908
DOI

Zusammenfassung

Der Kl. ist Facharzt für Neurochirurgie und seit 1972 an der Universitätsklinik B, Klinik für Neurochirurgie, beschäf-tigt. Dort ist er für die sog. Poliklinik zuständig. Er entscheidet darüber, ob die Patienten, die sich dort vorstel-len, stationär aufgenommen, ambulant behandelt oder mit einem entsprechenden Arztbrief versehen in die Obhut des über-weisenden Arztes zurücküberstellt werden. Vom Kl. erstellte Arztbriefe werden dabei von einem sog. „Leitenden Oberarzt gegengelesen und mitunterzeichnet. Ein Weisungsund Aufsichtsrecht steht dem Kl. weder gegenüber ärztlichem noch nichtärztlichem medizinischen Perso…

Schlagworte

KRANKENHAUS PERSONAL NEUROCHIRURGIE EINGRUPPIERUNG FACHARZT FUNKTIONSBEREICH ES PATIENTEN RECHTSPRECHUNG Zeitschrift für Tarifrecht München