Eingruppierung als Oberarzt - medizinische VerantwortungTVÄrzte/Tdl_§12
Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2011 · Heft 7 · S. 420 bis 421
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Kl. ist Facharzt für Neurochirurgie und seit 1972 an der Universitätsklinik B, Klinik für Neurochirurgie, beschäf-tigt. Dort ist er für die sog. Poliklinik zuständig. Er entscheidet darüber, ob die Patienten, die sich dort vorstel-len, stationär aufgenommen, ambulant behandelt oder mit einem entsprechenden Arztbrief versehen in die Obhut des über-weisenden Arztes zurücküberstellt werden. Vom Kl. erstellte Arztbriefe werden dabei von einem sog. „Leitenden Oberarzt gegengelesen und mitunterzeichnet. Ein Weisungsund Aufsichtsrecht steht dem Kl. weder gegenüber ärztlichem noch nichtärztlichem medizinischen Perso…