Keine Innovationszentren
Krüger-Brand, H. E.; · Deutsches Ärzteblatt, Köln · 2011 · Heft 8 · S. 1422
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Bei der Einführung neuer Untersuchungsund Behandlungsmethoden will die Bundesregierung am Prinzip des Erlaubnis-und Verbotsvorbehaltes festhalten. Das geht aus einer Antwort des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) vom 29. Juni 2011 auf eine Kleine Anfrage der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Nutzenbewertung von nichtmedikamentösen Unter-suchungsund Behandlungsmethoden hervor (17/6190). Danach sollen Innovationen im Krankenhaus auch weiterhin ohne vorher-ige Genehmigung durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) angewandt und erstattet werden können (Erlaubnis mit Verbotsvorbehalt), wohingegen i…