Dienstwagen bei längerer Krankheit privat nutzen
WEBER, M.; · Health & Care Management, Bad Wörishofen · 2011 · Heft 7 · S. 50 bis 51
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Stellt der Arbeitgeber ein Dienstfahrzeug zur Verfügung, vereinbart er mit dem Arbeitnehmer entweder die ausschließlich dienstliche oder aber die dienstliche und private Nutzung. Die Überlassung eines Dienstwagens auch zur privaten Nutzung ist keineswegs eine freiwillige Leistung, die der Arbeitgeber jederzeit widerrufen kann. Die Überlassung eines Firmen-wagens auch zur privaten Nutzung ist ein geldwerter Vorteil und Sachbezug. Es handelt sich um einen Steuerund abgaben-pflichtigen Teil des geschuldeten Arbeitsentgeltes und ist damit ein Teil der Arbeitsvergütung. Entzieht der Arbeit-geber dem Arbeitnehmer aber…